
BEDINGUNGEN
- Jeder Teilnehmer ab dem 19. Lebensjahr ist startberechtigt. Jüngere Teilnehmer benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten (Vorlage bei der Anmeldung). Teilnehmer die älter als 65 Jahre sind, benötigen zur Teilnahme eine ärztliche Bestätigung ihrer Fitness.
- Das Nenngeld beträgt bis einschließlich 31. Oktober 2011 € 40,–, von 1. November bis 13. Jänner 2012 (bis 11.00 Uhr) € 50,– und beinhaltet die Teilnahme am Marathon oder der Tour sowie Schattberg Race, Startpaket, Versorgung/Labstationen, Rennservice auf der Strecke, Duschmöglichkeiten.
- Das Startgeld ist auf das Konto der Raiffeisen Bank Hallein, Kto.Nr.: 38224, BLZ 35022, IBAN AT54 3502 2000 0003 8224,
BIC RVSAAT2S022, Kennwort: Mountain Attack, einzuzahlen. Der Einzahlungsschein muß bei der Abholung der Startnummer vorgelegt werden. Weitere Informationen können beim Holiday Service Saalbach-Hinterglemm unter Tel. +43/6541/6800-30
eingeholt werden.
- Die Teilnahme ist registriert, wenn der Teilnehmer mit seiner Unterschrift im genau ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen des Veranstalters anerkannt hat und das Nenngeld auf das o.a. Bankkonto eingegangen ist. Der Einzahlungstag ist ausschlaggebend für die Höhe des Startgeldes. Im Krankheitsfall kann das Nenngeld nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes rückerstattet werden.
- Nennungsschluss: Freitag 13. Jänner 2012, 11.00 Uhr (Anmeldezelt Dorfplatz). Achtung: limitierte Teilnehmerzahl!
Nachmeldung bis 13.00 Uhr, € 55,- Achtung: Letzte Startnummern-Ausgabe ausnahmslos 14.00 Uhr !!!
- Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, daß der Veranstalter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während und nach der Veranstaltung haftet. Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich und rechtsverbindlich auf Geltendmachung jeglicher Ansprüchegegen den Veranstalter.
- Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verändern oder zu verkürzen und das Zeitlimit zu verändern. Bei Gefahr ist auch eine Absageoder ein Abbruch durch den Veranstalter möglich; das Nenngeld und allfällige andere entstandene Kosten können in keinem Fall gänzlich oder teilweise rückerstattet werden.